Bei der Entwicklung eines Produkts für den regulierten Gesundheitsmarkt werden oft entweder im Unternehmen schon Daten generiert oder es liegen bereits vorliegende Daten aus bestverfügbarer externer Evidenz vor. Hieraus lässt sich oft schon ein Produkt sehr genau im Markt positionieren bzw. seine Sicherheit und Wirksamkeit belegen. Darüber hinaus kann die Analyse von vorhandenen Ergebnissen aus der täglichen Praxis zu erheblichem Erkenntnisgewinn führen und sich hieraus ableiten lassen, ob eine klinische Studie / klinische Prüfung notwendig ist oder welche Fallzahlen für eine aussagekräftige Studie geschätzt, welche Indikation oder welche Patienten gewählt werden sollten.
Im Fall von Medizinprodukten wird dies nach der neuen EU-Medizinprodukte-Verordnung (EU MDR 2017/745) von Herstellern für Medizinprodukte aller Risikoklassen gefordert. Dies wird in dem Fall klinische Bewertung genannt (mehr dazu siehe unten) und gilt sowohl vor als auch nach dem Inverkehrbringen eines Medizinprodukts.
Unsere Erfahrungen mit wissenschaftlichen Analysen erstrecken sich auf:
Nutzen Sie unsere Expertisen und platzieren Sie Ihr Produkt evidenzbasiert.
Mit der neuen EU-Medizinprodukte-Verordnung (EU MDR 2017/745) sind Hersteller von Medizinprodukten aller Risikoklassen angehalten, klinische Bewertungen durchzuführen. Dies ist eine verbindliche Aufgabe für Hersteller und gilt auch nach dem Inverkehrbringen eines Medizinprodukts (Artikel 10, Abs. 3 und 9f MDR) als Teil des Qualitätsmanagements. Definitionsgemäß ist dies ein systematischer Prozess, bei dem die Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen nachgewiesen und unerwünschte Nebenwirkungen ausgeschlossen werden. Weiterhin muss belegt werden, dass ein vertretbares Nutzen-Risiko-Verhältnis gegeben ist.
Wir unterstützen Sie mit langjähriger Erfahrung bei allen Aufgaben, die sich für Medizinproduktehersteller für klinische Bewertungen und klinische Nachbeobachtungen aus dem Anhang XIV der neuen EU-Medizinprodukte-Verordnung (EU MDR 2017/745) ergeben.
Wir bieten Ihnen vollen Service vor dem Inverkehrbringen Ihres Medizinprodukts bei der Planung der klinischen Bewertung, der anschließenden Durchführung und Dokumentation. Nutzen Sie unser Wissen und unsere Erfahrung dazu in folgenden Bereichen:
Wir nehmen dabei Bezug auf die Art, die Klassifizierung, die Zweckbestimmung und die Risiken sowie auf die Herstellerangaben Ihres Medizinprodukts. Wir bieten Ihnen weiterhin eine klinische Bewertung hinsichtlich der Gleichartigkeit der technischen, biologischen und klinischen Eigenschaften, sollten ähnliche Produkte am Markt sein.
Sie profitieren von unseren Erfahrungen für die klinische Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen Ihres Medizinprodukts. Wir stehen Ihnen mit folgenden Kompetenzen zur Seite:
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In einer retrospektiven Studienanalyse werden bereits vorhandene Fragebögen, Krankenakten und mit anderen Methoden erstellten Daten analysiert.
Es gibt zwei Arten von retrospektiven Kohortenstudien:
Retrospektive Studien sind oft schneller und einfacher durchzuführen als prospektive Kohortenstudien und können äußerst wertvoll sein:
Ein weiterer Vorteil von retrospektiven Analysen ergibt sich daraus, dass Daten aus der täglichen Praxis beobachtet werde.
Genaue Kenntnis über aktuelle Leitlinien zu Methodik, Vorgehen und Suchkriterien bei dezidierten Fragestellungen sind die Grundlage für aussagekräftige und valide Ergebnisse.
Wir erarbeiten die Voraussetzungen und transferieren Ihre wertvollen Daten in Wissen von Morgen.
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