Wir unterstützen mit langjähriger Erfahrung bei allen Aufgaben, die sich für Medizinprodukte-Hersteller für die klinische Prüfung aus dem Anhang XV der neuen EU-Medizinprodukte-Verordnung (EU MDR 2017/745) ergeben.
Wir bieten Ihnen in unserem Portfolie diesbezüglich folgende Tätigkeiten:
- in Übereinstimmung mit den anerkannten ethischen Grundsätzen,
- angepasst an Ihr Medizinprodukt,
- unter angemessener Berücksichtigung der technischen und funktionalen Merkmale Ihres Produkts,
insbesondere der sicherheitstechnischen und leistungsbezogenen Eigenschaften erstellt.
- Das Beantragen der Genehmigung Ihrer klinischen Prüfung,
- Das Einholen der notwendigen Versicherung für die klinische Prüfung,
- Das Einreichen und die Verteidigung der klinischen Prüfung vor der Ethikkommission,
- Das Erstellen des Handbuchs für die beteiligten Prüfer,
- Die Einweisung und die Schulung der beteiligten Prüfer,
- Kommunikation mit den zuständigen Behörden.
Kontaktieren Sie uns gern per Mail oder telefonisch!
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